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3D-Laserscanner bei der digitalen Erfassung eines Gebäudeinnenraums

Bestandsaufnahme für Umbau und Sanierung – worauf kommt es an?

Umbau und Sanierung beginnen häufig mit der Frage, wie zuverlässig die vorhandenen Bestands­unterlagen den tatsächlichen Zustand eines Gebäudes wiedergeben. Sind Pläne unvoll­ständig, veraltet oder für die vorgesehene Planung nicht ausreichend, schafft eine neue Bestands­aufnahme die notwendige Grundlage für die weitere Bearbeitung.

Mit 3D-Laserscanning lassen sich sichtbare Gebäude­geometrien räumlich dokumentieren und als Grundlage für unterschiedliche Planungs­unterlagen nutzen. Entscheidend ist dabei, die Daten­erfassung und die spätere Auswertung auf die Anforderungen des jeweiligen Projekts abzustimmen. Die Vorteile dieser Form der digitalen Bestandserfassung werden im grund­legenden Leitartikel ausführlicher erläutert.

Dieser Leitartikel zeigt, welche Fragen bei einer Bestands­aufnahme für Umbau und Sanierung berücksichtigt werden sollten – vom sinnvollen Erfassungs­umfang über benötigte Bestands­informationen und Detaillierungs­grad bis zu den Planungs­unterlagen, die anschließend für die weitere Bearbeitung zur Verfügung stehen sollen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Bestands­aufnahme für Umbau oder Sanierung sollte auf die spätere Planungs­aufgabe abgestimmt werden.

Die wichtigsten Zusammenhänge sind:

  • Ausgangs­punkt ist die geplante Maßnahme und die Frage, welche Bestands­informationen für die weitere Planung benötigt werden.
  • Der sinnvolle Umfang der Daten­erfassung hängt von der Gebäude­situation, der Planungs­aufgabe und dem möglichen späteren Nutzen der erfassten Daten ab.
  • Erfassungs­umfang und Auswertungs­umfang müssen nicht identisch sein.
  • Welche Bauteile, Geometrien und Details später ausgewertet werden, richtet sich nach den benötigten Planungs­unterlagen und dem vereinbarten Detaillierungsgrad.
  • Sichtbarkeit und Zugänglichkeit bestimmen, welche Informationen durch die Bestands­aufnahme tatsächlich erfasst werden können.

Eine gut abgestimmte Bestands­aufnahme schafft damit die Daten­grundlage für die weitere Planung, ohne den Umfang der Erfassung und Auswertung unnötig gleichzusetzen.

Am Anfang einer Bestands­aufnahme sollte möglichst klar sein, welche bauliche Maßnahme geplant ist und welche Bereiche des bestehenden Gebäudes davon betroffen sind. Eine umfassende Sanierung stellt andere Anforderungen an die Bestands­grundlage als ein Dach­ausbau, eine Grundriss­änderung oder die Erweiterung eines Gebäudes.

Vorhandene Pläne und Unterlagen können dabei eine wichtige Grundlage sein. Sie sollten jedoch daraufhin geprüft werden, ob sie den aktuellen Bestand ausreichend wieder­geben und für die vorgesehene Planung geeignet sind. Umbauten aus früheren Jahren, Abweichungen von ursprünglichen Plan­unterlagen oder fehlende Informationen können dazu führen, dass eine erneute Bestandsaufnahme erforderlich oder sinnvoll ist.

Aus der geplanten Maßnahme lässt sich ableiten, welche Bereiche und Informationen für die weitere Planung von Bedeutung sind. Dabei kann die erforderliche Bestands­grundlage über den unmittelbar vorgesehenen Eingriffs­bereich hinausreichen.  Für einen Anbau können auch Höhen­bezüge, angrenzende Gebäude­teile, Fassaden- oder Dach­bereiche und die Situation im Außen­bereich relevant sein.

Die Planungs­aufgabe bildet deshalb den Ausgangs­punkt für das Messkonzept. Auf dieser Grundlage lässt sich festlegen, wie die Daten­erfassung aufgebaut werden kann und welche Informationen anschließend ausgewertet werden sollen.

Der sinnvolle Umfang der Daten­erfassung ergibt sich nicht allein aus dem unmittelbar geplanten Eingriff. Entscheidend ist, welche Bereiche für die weitere Planung benötigt werden und welcher zusätzliche Aufnahme­aufwand im Verhältnis zum möglichen späteren Nutzen steht.

Bei kleineren Gebäuden kann es deshalb sinnvoll sein, den Bestand vor Ort vollständig zu erfassen, auch wenn zunächst nur einzelne Bereiche ausgewertet werden. Der zusätzliche Aufwand für weitere Scanner­standpunkte ist in solchen Fällen häufig überschaubar, während die erfassten Daten später auch für zusätzliche Frage­stellungen genutzt werden können.

Erfassungs­umfang und Auswertungs­umfang müssen deshalb nicht identisch sein. Ein vollständig aufgenommenes Gebäude kann zunächst nur für einen Anbau, eine Grundriss­änderung oder einen bestimmten Gebäude­bereich ausgewertet werden. Weitere Auswertungen lassen sich bei Bedarf auf Grund­lage der bereits vorhandenen Daten ergänzen, sofern die betreffenden Bereiche ausreichend erfasst wurden.

Der tatsächliche Aufnahme­aufwand hängt jedoch nicht nur von Größe und Geometrie des Gebäudes ab. Auch die Nutzungs­situation kann einen erheblichen Einfluss haben. In bewohnten oder vollständig eingerichteten Räumen sind häufig mehr Scanner­standpunkte erforderlich, um dieselben für die spätere Auswertung relevanten Bereiche ausreichend sichtbar zu erfassen. Möbel, Einbauten oder gelagerte Gegen­stände können Sicht­bereiche einschränken und den Aufwand vor Ort deutlich erhöhen.

Bei größeren oder sehr komplexen Gebäuden kann dagegen eine gezielte Erfassung einzelner Bereiche wirtschaftlich sinnvoller sein. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der jeweiligen Aufgaben­stellung, der Gebäude­struktur, der Nutzungs­situation und den absehbaren Anforderungen im weiteren Projekt­verlauf ab.

Ein Beispiel aus der Praxis

Anbau an ein bestehendes Gebäude
Für die Planung eines Anbaus steht zunächst häufig nur der unmittelbar betroffene Gebäude­bereich im Mittelpunkt. Für Anschlüsse an den Bestand können jedoch zusätzliche Informationen zu angrenzenden Räumen, Fassaden, Höhen­bezügen, Dach­bereichen oder dem Gelände erforderlich sein.

Bei einem kleineren Gebäude kann es in dieser Situation sinnvoll sein, das Gebäude insgesamt zu erfassen, auch wenn für die aktuelle Planung nur ein Teil davon ausgewertet wird. Bei einem größeren Gebäude­komplex kann dagegen eine gezielt abgegrenzte Aufnahme die wirtschaftlichere Lösung sein.

Das Beispiel zeigt, dass der Umfang der Daten­erfassung nicht pauschal festgelegt werden kann. Er sollte so gewählt werden, dass die aktuelle Planungs­aufgabe zuverlässig bearbeitet werden kann und gleichzeitig ein sinnvoller Aufwand für mögliche spätere Nutzungen der Bestands­daten entsteht.

Was vor Ort erfasst und was anschließend ausgewertet wird, muss nicht denselben Umfang haben.

Welche Informationen über ein bestehendes Gebäude benötigt werden, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Für eine Grundriss­änderung können andere Bestands­informationen relevant sein als für einen Dach­ausbau, eine Fassaden­sanierung oder einen Anbau.

Zu den häufig benötigten Informationen gehören beispiels­weise Raum- und Wand­geometrien, Öffnungen, Wand­stärken, Geschoss- und Raum­höhen, Treppen, Decken- und Dach­verläufe sowie die Lage weiterer planungs­relevanter Bauteile. Welche davon tatsächlich benötigt werden, sollte aus der konkreten Planungs­aufgabe abgeleitet werden.

Dabei ist zwischen der geometrischen Erfassung eines Bereichs und den daraus benötigten Informationen zu unterscheiden. Ein Raum kann vollständig mit 3D-Laserscanning erfasst sein, während für die Planung nur bestimmte Wand­verläufe, Öffnungen oder Höhen ausgewertet werden. Umgekehrt können für eine Planungs­aufgabe Informationen erforderlich sein, die durch die sichtbare Gebäude­geometrie allein nicht bestimmt werden können.

Auch die Art der späteren Planungs­unterlagen spielt eine Rolle. Werden CAD-Bestandspläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten benötigt, sollte bereits bei der Vorbereitung berücksichtigt werden, welche Gebäude­informationen darin dargestellt werden sollen. Wie aus der erfassten Geometrie solche Plan­unterlagen entstehen, wird im Leitartikel Vom 3D-Laserscan zum CAD-Bestandsplan ausführlicher beschrieben.

Die benötigten Bestands­informationen bilden damit eine wichtige Verbindung zwischen Planungs­aufgabe, Daten­erfassung und späterer Auswertung.

Nicht jede Planungs­aufgabe benötigt dieselbe Detail­tiefe. Welche Bauteile, Geometrien und Abweichungen später dargestellt werden sollen, hängt davon ab, wofür die Bestands­unterlagen genutzt werden und welche Entscheidungen auf ihrer Grund­lage getroffen werden.

Eine präzise Daten­erfassung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jedes erkennbare Detail auch in der späteren Auswertung übernommen wird. Je nach Aufgaben­stellung können bestimmte Geometrien vereinfacht oder zusammen­gefasst dargestellt werden, während andere Bereiche besonders differenziert ausgearbeitet werden. Entscheidend ist, dass die Darstellung für die jeweilige Planung ausreichend genau und nach­vollziehbar bleibt.

Der gewünschte Detaillierungs­grad sollte deshalb möglichst früh abgestimmt werden. Der Level of Detail (LOD) beschreibt, in welcher inhaltlichen und geometrischen Tiefe Bauteile in Plänen oder Modellen dargestellt werden. Für Umbau- und Sanierungs­projekte hilft diese Festlegung dabei, den Auswertungs­aufwand auf die tatsächlich benötigten Informationen abzustimmen.

Die Genauigkeit der Daten­erfassung und der Detaillierungs­grad der späteren Darstellung sollten getrennt betrachtet werden. Eine hoch­wertige geometrische Daten­grundlage kann auch dann sinnvoll sein, wenn zunächst nur eine vergleichs­weise einfache Auswertung benötigt wird. Werden später detailliertere Informationen erforderlich, können diese – soweit sie in den erfassten Daten enthalten sind – erneut ausgewertet werden.

Nicht jedes erfasste Detail muss dargestellt werden – entscheidend ist, welche Informationen die Planung benötigt.

3D-Laserscanning dokumentiert die sichtbaren Ober­flächen eines Gebäudes. Welche Informationen tatsächlich in der späteren Punktwolke enthalten sind, hängt deshalb nicht nur vom Messkonzept, sondern auch von Zugänglichkeit, Möblierung, Einbauten und den vorhandenen Sicht­verhältnissen ab.

Gerade bei bewohnten oder intensiv genutzten Gebäuden können Möbel, Schränke, Regale, technische Einbauten oder gelagerte Gegen­stände relevante Bauteile teilweise verdecken. Um dieselben für die Planung wichtigen Bereiche ausreichend zu erfassen, können dadurch zusätzliche Scanner­standpunkte und ein höherer Aufwand vor Ort erforderlich werden.

Vor der Bestands­aufnahme sollte deshalb geklärt werden, ob bestimmte bewegliche Gegen­stände versetzt oder einzelne Bereiche zugänglich gemacht werden können. Bei fest eingebauten Möbeln, Vorsatzschalen, abgehängten Decken oder anderen dauerhaften Verkleidungen ist dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich.

Dabei ist wichtig: Eine geometrisch sehr genaue Erfassung der sichtbaren Ober­fläche liefert nicht automatisch Informationen über verdeckte Konstruktionen. Wand­auf­bauten, verdeckte Leitungen oder Bauteile hinter Verkleidungen können durch den Laserscan nur dann unmittelbar erfasst werden, wenn sie zugänglich und sichtbar sind.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine tragende Wand hinter Einbauten
Soll bei einem Umbau der Verlauf einer bestehenden tragenden Wand zuverlässig dokumentiert werden, kann ein davor­stehender Schrank häufig ohne größeren Aufwand versetzt werden. Befindet sich vor der Wand dagegen eine fest eingebaute Küchen­zeile, eine Vorsatz­schale oder eine andere dauer­hafte Verkleidung, bleibt die eigentliche Wand­ober­fläche für den Scanner möglicher­weise teilweise oder vollständig verdeckt.

In diesem Fall dokumentiert der Laserscan zunächst die sichtbare Ober­fläche des Einbaus oder der Verkleidung. Ist die dahinter­liegende Konstruktion für die Planung von Bedeutung, sollte bereits vor der Aufnahme geklärt werden, ob der betreffende Bereich zugänglich gemacht werden kann oder ob ergänzende Bestands­informationen benötigt werden.

Vollständig erfasst bedeutet nicht, dass jede konstruktive Information bekannt ist.

Welche Ergebnisse aus einer Bestands­aufnahme benötigt werden, hängt davon ab, wie die erfassten Informationen im weiteren Planungs­prozess genutzt werden sollen. Nicht jedes Projekt erfordert dieselben Unterlagen oder Datenformate.

Für viele Umbau- und Sanierungs­projekte bilden CAD-Bestandspläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten die zentrale Planungs­grundlage. Je nach Aufgaben­stellung können zusätzlich eine registrierte Punktwolke, Orthofotos oder ein 3D-Modell sinnvoll sein, wenn räumliche Zusammen­hänge, Fassaden, komplexe Geometrien oder weitere Details direkt aus den Bestands­daten genutzt werden sollen.

Welche Unterlagen tatsächlich erstellt und bereit­gestellt werden, sollte deshalb möglichst früh abgestimmt werden. Neben der Art der Planungs­unterlagen ist auch entscheidend, in welcher Form sie im weiteren Projekt verwendet werden sollen und welche Software oder Arbeits­weise beim Auftrag­geber beziehungs­weise Planungs­team vorgesehen ist.

Die Entscheidung über die benötigten Ergebnisse beeinflusst zugleich die vorhergehenden Arbeits­schritte. Werden beispiels­weise CAD-Bestandspläne benötigt, sollte die Daten­erfassung so angelegt sein, dass die dafür relevanten Bereiche ausreichend dokumentiert werden. Wie aus den Laserscans und der registrierten Punktwolke solche Plan­unterlagen entstehen, erläutert der Leitartikel Vom 3D-Laserscan zum CAD-Bestandsplan ausführlicher.

Die Bestands­aufnahme sollte deshalb nicht nur als Daten­erfassung betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Planungs­grundlage am Ende tatsächlich benötigt wird.

Eine Bestands­aufnahme für Umbau oder Sanierung verbindet mehrere Entscheidungen: Welche Bereiche sollen erfasst werden? Welche Informationen benötigt die Planung? Wie detailliert sollen sie später ausgewertet werden? Und welche Planungs­unterlagen sollen daraus entstehen?

Diese Anforderungen sollten möglichst vor der Daten­erfassung abgestimmt werden. Dadurch lässt sich besser beurteilen, welche Gebäude­bereiche besonders wichtig sind, wo zusätzliche Scanner­stand­punkte sinnvoll sein können und ob bestimmte Räume oder Bauteile vor der Aufnahme zugänglich gemacht werden sollten.

Das Messkonzept führt diese Anforderungen zusammen und überträgt sie auf die praktische Daten­erfassung vor Ort. Dabei geht es nicht darum, jedes Projekt nach einem festen Schema zu vermessen. Umfang und Vorgehens­weise richten sich vielmehr nach der jeweiligen Planungs­aufgabe, der Gebäude­situation und den benötigten Ergebnissen.

Eine frühzeitige Abstimmung hilft damit, unnötigen Aufwand zu vermeiden und gleichzeitig das Risiko zu verringern, dass für die spätere Planung wichtige Informationen fehlen oder nicht ausreichend erfasst wurden.

Eine gute Bestands­aufnahme beginnt nicht mit dem Scanner, sondern mit der Planungs­aufgabe.

Das Wichtigste zum Schluss

Eine Bestands­aufnahme für Umbau und Sanierung sollte sich an der konkreten Planungs­aufgabe orientieren. Daraus ergeben sich Anforderungen an Erfassungs­umfang, benötigte Bestands­informationen, Detaillierungs­grad und die späteren Planungs­unterlagen.

Datenerfassung und Auswertung können dabei bewusst unterschiedlich angelegt werden. Gerade bei kleineren Gebäuden kann es sinnvoll sein, vor Ort mehr oder sogar das gesamte Gebäude zu erfassen, auch wenn zunächst nur einzelne Bereiche ausgewertet werden. Umgekehrt kann bei größeren oder komplexen Gebäuden eine gezielte Erfassung wirtschaftlicher sein.

Entscheidend ist deshalb nicht eine möglichst umfangreiche oder möglichst reduzierte Bestands­aufnahme, sondern ein zur Aufgabe und zum Gebäude passendes Messkonzept. Es verbindet die Anforderungen der Planung mit einer zweck­mäßigen Daten­erfassung und der daraus benötigten Auswertung.

Einordnung im Projektablauf

Die Bestands­aufnahme für Umbau und Sanierung verbindet die Anforderungen der Planung mit einem geeigneten Messkonzept, einer abgestimmten Daten­erfassung und den daraus entstehenden Planungs­grundlagen.

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