Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Bestandsaufnahme für Umbau oder Sanierung sollte auf die spätere Planungsaufgabe abgestimmt werden.
Die wichtigsten Zusammenhänge sind:
- Ausgangspunkt ist die geplante Maßnahme und die Frage, welche Bestandsinformationen für die weitere Planung benötigt werden.
- Der sinnvolle Umfang der Datenerfassung hängt von der Gebäudesituation, der Planungsaufgabe und dem möglichen späteren Nutzen der erfassten Daten ab.
- Erfassungsumfang und Auswertungsumfang müssen nicht identisch sein.
- Welche Bauteile, Geometrien und Details später ausgewertet werden, richtet sich nach den benötigten Planungsunterlagen und dem vereinbarten Detaillierungsgrad.
- Sichtbarkeit und Zugänglichkeit bestimmen, welche Informationen durch die Bestandsaufnahme tatsächlich erfasst werden können.
Eine gut abgestimmte Bestandsaufnahme schafft damit die Datengrundlage für die weitere Planung, ohne den Umfang der Erfassung und Auswertung unnötig gleichzusetzen.
Am Anfang einer Bestandsaufnahme sollte möglichst klar sein, welche bauliche Maßnahme geplant ist und welche Bereiche des bestehenden Gebäudes davon betroffen sind. Eine umfassende Sanierung stellt andere Anforderungen an die Bestandsgrundlage als ein Dachausbau, eine Grundrissänderung oder die Erweiterung eines Gebäudes.
Vorhandene Pläne und Unterlagen können dabei eine wichtige Grundlage sein. Sie sollten jedoch daraufhin geprüft werden, ob sie den aktuellen Bestand ausreichend wiedergeben und für die vorgesehene Planung geeignet sind. Umbauten aus früheren Jahren, Abweichungen von ursprünglichen Planunterlagen oder fehlende Informationen können dazu führen, dass eine erneute Bestandsaufnahme erforderlich oder sinnvoll ist.
Aus der geplanten Maßnahme lässt sich ableiten, welche Bereiche und Informationen für die weitere Planung von Bedeutung sind. Dabei kann die erforderliche Bestandsgrundlage über den unmittelbar vorgesehenen Eingriffsbereich hinausreichen. Für einen Anbau können auch Höhenbezüge, angrenzende Gebäudeteile, Fassaden- oder Dachbereiche und die Situation im Außenbereich relevant sein.
Die Planungsaufgabe bildet deshalb den Ausgangspunkt für das Messkonzept. Auf dieser Grundlage lässt sich festlegen, wie die Datenerfassung aufgebaut werden kann und welche Informationen anschließend ausgewertet werden sollen.
Der sinnvolle Umfang der Datenerfassung ergibt sich nicht allein aus dem unmittelbar geplanten Eingriff. Entscheidend ist, welche Bereiche für die weitere Planung benötigt werden und welcher zusätzliche Aufnahmeaufwand im Verhältnis zum möglichen späteren Nutzen steht.
Bei kleineren Gebäuden kann es deshalb sinnvoll sein, den Bestand vor Ort vollständig zu erfassen, auch wenn zunächst nur einzelne Bereiche ausgewertet werden. Der zusätzliche Aufwand für weitere Scannerstandpunkte ist in solchen Fällen häufig überschaubar, während die erfassten Daten später auch für zusätzliche Fragestellungen genutzt werden können.
Erfassungsumfang und Auswertungsumfang müssen deshalb nicht identisch sein. Ein vollständig aufgenommenes Gebäude kann zunächst nur für einen Anbau, eine Grundrissänderung oder einen bestimmten Gebäudebereich ausgewertet werden. Weitere Auswertungen lassen sich bei Bedarf auf Grundlage der bereits vorhandenen Daten ergänzen, sofern die betreffenden Bereiche ausreichend erfasst wurden.
Der tatsächliche Aufnahmeaufwand hängt jedoch nicht nur von Größe und Geometrie des Gebäudes ab. Auch die Nutzungssituation kann einen erheblichen Einfluss haben. In bewohnten oder vollständig eingerichteten Räumen sind häufig mehr Scannerstandpunkte erforderlich, um dieselben für die spätere Auswertung relevanten Bereiche ausreichend sichtbar zu erfassen. Möbel, Einbauten oder gelagerte Gegenstände können Sichtbereiche einschränken und den Aufwand vor Ort deutlich erhöhen.
Bei größeren oder sehr komplexen Gebäuden kann dagegen eine gezielte Erfassung einzelner Bereiche wirtschaftlich sinnvoller sein. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung, der Gebäudestruktur, der Nutzungssituation und den absehbaren Anforderungen im weiteren Projektverlauf ab.
Ein Beispiel aus der Praxis
Anbau an ein bestehendes Gebäude
Für die Planung eines Anbaus steht zunächst häufig nur der unmittelbar betroffene Gebäudebereich im Mittelpunkt. Für Anschlüsse an den Bestand können jedoch zusätzliche Informationen zu angrenzenden Räumen, Fassaden, Höhenbezügen, Dachbereichen oder dem Gelände erforderlich sein.
Bei einem kleineren Gebäude kann es in dieser Situation sinnvoll sein, das Gebäude insgesamt zu erfassen, auch wenn für die aktuelle Planung nur ein Teil davon ausgewertet wird. Bei einem größeren Gebäudekomplex kann dagegen eine gezielt abgegrenzte Aufnahme die wirtschaftlichere Lösung sein.
Das Beispiel zeigt, dass der Umfang der Datenerfassung nicht pauschal festgelegt werden kann. Er sollte so gewählt werden, dass die aktuelle Planungsaufgabe zuverlässig bearbeitet werden kann und gleichzeitig ein sinnvoller Aufwand für mögliche spätere Nutzungen der Bestandsdaten entsteht.
Was vor Ort erfasst und was anschließend ausgewertet wird, muss nicht denselben Umfang haben.
Welche Informationen über ein bestehendes Gebäude benötigt werden, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Für eine Grundrissänderung können andere Bestandsinformationen relevant sein als für einen Dachausbau, eine Fassadensanierung oder einen Anbau.
Zu den häufig benötigten Informationen gehören beispielsweise Raum- und Wandgeometrien, Öffnungen, Wandstärken, Geschoss- und Raumhöhen, Treppen, Decken- und Dachverläufe sowie die Lage weiterer planungsrelevanter Bauteile. Welche davon tatsächlich benötigt werden, sollte aus der konkreten Planungsaufgabe abgeleitet werden.
Dabei ist zwischen der geometrischen Erfassung eines Bereichs und den daraus benötigten Informationen zu unterscheiden. Ein Raum kann vollständig mit 3D-Laserscanning erfasst sein, während für die Planung nur bestimmte Wandverläufe, Öffnungen oder Höhen ausgewertet werden. Umgekehrt können für eine Planungsaufgabe Informationen erforderlich sein, die durch die sichtbare Gebäudegeometrie allein nicht bestimmt werden können.
Auch die Art der späteren Planungsunterlagen spielt eine Rolle. Werden CAD-Bestandspläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten benötigt, sollte bereits bei der Vorbereitung berücksichtigt werden, welche Gebäudeinformationen darin dargestellt werden sollen. Wie aus der erfassten Geometrie solche Planunterlagen entstehen, wird im Leitartikel Vom 3D-Laserscan zum CAD-Bestandsplan ausführlicher beschrieben.
Die benötigten Bestandsinformationen bilden damit eine wichtige Verbindung zwischen Planungsaufgabe, Datenerfassung und späterer Auswertung.
Nicht jede Planungsaufgabe benötigt dieselbe Detailtiefe. Welche Bauteile, Geometrien und Abweichungen später dargestellt werden sollen, hängt davon ab, wofür die Bestandsunterlagen genutzt werden und welche Entscheidungen auf ihrer Grundlage getroffen werden.
Eine präzise Datenerfassung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jedes erkennbare Detail auch in der späteren Auswertung übernommen wird. Je nach Aufgabenstellung können bestimmte Geometrien vereinfacht oder zusammengefasst dargestellt werden, während andere Bereiche besonders differenziert ausgearbeitet werden. Entscheidend ist, dass die Darstellung für die jeweilige Planung ausreichend genau und nachvollziehbar bleibt.
Der gewünschte Detaillierungsgrad sollte deshalb möglichst früh abgestimmt werden. Der Level of Detail (LOD) beschreibt, in welcher inhaltlichen und geometrischen Tiefe Bauteile in Plänen oder Modellen dargestellt werden. Für Umbau- und Sanierungsprojekte hilft diese Festlegung dabei, den Auswertungsaufwand auf die tatsächlich benötigten Informationen abzustimmen.
Die Genauigkeit der Datenerfassung und der Detaillierungsgrad der späteren Darstellung sollten getrennt betrachtet werden. Eine hochwertige geometrische Datengrundlage kann auch dann sinnvoll sein, wenn zunächst nur eine vergleichsweise einfache Auswertung benötigt wird. Werden später detailliertere Informationen erforderlich, können diese – soweit sie in den erfassten Daten enthalten sind – erneut ausgewertet werden.
Nicht jedes erfasste Detail muss dargestellt werden – entscheidend ist, welche Informationen die Planung benötigt.
3D-Laserscanning dokumentiert die sichtbaren Oberflächen eines Gebäudes. Welche Informationen tatsächlich in der späteren Punktwolke enthalten sind, hängt deshalb nicht nur vom Messkonzept, sondern auch von Zugänglichkeit, Möblierung, Einbauten und den vorhandenen Sichtverhältnissen ab.
Gerade bei bewohnten oder intensiv genutzten Gebäuden können Möbel, Schränke, Regale, technische Einbauten oder gelagerte Gegenstände relevante Bauteile teilweise verdecken. Um dieselben für die Planung wichtigen Bereiche ausreichend zu erfassen, können dadurch zusätzliche Scannerstandpunkte und ein höherer Aufwand vor Ort erforderlich werden.
Vor der Bestandsaufnahme sollte deshalb geklärt werden, ob bestimmte bewegliche Gegenstände versetzt oder einzelne Bereiche zugänglich gemacht werden können. Bei fest eingebauten Möbeln, Vorsatzschalen, abgehängten Decken oder anderen dauerhaften Verkleidungen ist dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
Dabei ist wichtig: Eine geometrisch sehr genaue Erfassung der sichtbaren Oberfläche liefert nicht automatisch Informationen über verdeckte Konstruktionen. Wandaufbauten, verdeckte Leitungen oder Bauteile hinter Verkleidungen können durch den Laserscan nur dann unmittelbar erfasst werden, wenn sie zugänglich und sichtbar sind.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine tragende Wand hinter Einbauten
Soll bei einem Umbau der Verlauf einer bestehenden tragenden Wand zuverlässig dokumentiert werden, kann ein davorstehender Schrank häufig ohne größeren Aufwand versetzt werden. Befindet sich vor der Wand dagegen eine fest eingebaute Küchenzeile, eine Vorsatzschale oder eine andere dauerhafte Verkleidung, bleibt die eigentliche Wandoberfläche für den Scanner möglicherweise teilweise oder vollständig verdeckt.
In diesem Fall dokumentiert der Laserscan zunächst die sichtbare Oberfläche des Einbaus oder der Verkleidung. Ist die dahinterliegende Konstruktion für die Planung von Bedeutung, sollte bereits vor der Aufnahme geklärt werden, ob der betreffende Bereich zugänglich gemacht werden kann oder ob ergänzende Bestandsinformationen benötigt werden.
Vollständig erfasst bedeutet nicht, dass jede konstruktive Information bekannt ist.
Welche Ergebnisse aus einer Bestandsaufnahme benötigt werden, hängt davon ab, wie die erfassten Informationen im weiteren Planungsprozess genutzt werden sollen. Nicht jedes Projekt erfordert dieselben Unterlagen oder Datenformate.
Für viele Umbau- und Sanierungsprojekte bilden CAD-Bestandspläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten die zentrale Planungsgrundlage. Je nach Aufgabenstellung können zusätzlich eine registrierte Punktwolke, Orthofotos oder ein 3D-Modell sinnvoll sein, wenn räumliche Zusammenhänge, Fassaden, komplexe Geometrien oder weitere Details direkt aus den Bestandsdaten genutzt werden sollen.
Welche Unterlagen tatsächlich erstellt und bereitgestellt werden, sollte deshalb möglichst früh abgestimmt werden. Neben der Art der Planungsunterlagen ist auch entscheidend, in welcher Form sie im weiteren Projekt verwendet werden sollen und welche Software oder Arbeitsweise beim Auftraggeber beziehungsweise Planungsteam vorgesehen ist.
Die Entscheidung über die benötigten Ergebnisse beeinflusst zugleich die vorhergehenden Arbeitsschritte. Werden beispielsweise CAD-Bestandspläne benötigt, sollte die Datenerfassung so angelegt sein, dass die dafür relevanten Bereiche ausreichend dokumentiert werden. Wie aus den Laserscans und der registrierten Punktwolke solche Planunterlagen entstehen, erläutert der Leitartikel Vom 3D-Laserscan zum CAD-Bestandsplan ausführlicher.
Die Bestandsaufnahme sollte deshalb nicht nur als Datenerfassung betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Planungsgrundlage am Ende tatsächlich benötigt wird.
Eine Bestandsaufnahme für Umbau oder Sanierung verbindet mehrere Entscheidungen: Welche Bereiche sollen erfasst werden? Welche Informationen benötigt die Planung? Wie detailliert sollen sie später ausgewertet werden? Und welche Planungsunterlagen sollen daraus entstehen?
Diese Anforderungen sollten möglichst vor der Datenerfassung abgestimmt werden. Dadurch lässt sich besser beurteilen, welche Gebäudebereiche besonders wichtig sind, wo zusätzliche Scannerstandpunkte sinnvoll sein können und ob bestimmte Räume oder Bauteile vor der Aufnahme zugänglich gemacht werden sollten.
Das Messkonzept führt diese Anforderungen zusammen und überträgt sie auf die praktische Datenerfassung vor Ort. Dabei geht es nicht darum, jedes Projekt nach einem festen Schema zu vermessen. Umfang und Vorgehensweise richten sich vielmehr nach der jeweiligen Planungsaufgabe, der Gebäudesituation und den benötigten Ergebnissen.
Eine frühzeitige Abstimmung hilft damit, unnötigen Aufwand zu vermeiden und gleichzeitig das Risiko zu verringern, dass für die spätere Planung wichtige Informationen fehlen oder nicht ausreichend erfasst wurden.
Eine gute Bestandsaufnahme beginnt nicht mit dem Scanner, sondern mit der Planungsaufgabe.
Das Wichtigste zum Schluss
Eine Bestandsaufnahme für Umbau und Sanierung sollte sich an der konkreten Planungsaufgabe orientieren. Daraus ergeben sich Anforderungen an Erfassungsumfang, benötigte Bestandsinformationen, Detaillierungsgrad und die späteren Planungsunterlagen.
Datenerfassung und Auswertung können dabei bewusst unterschiedlich angelegt werden. Gerade bei kleineren Gebäuden kann es sinnvoll sein, vor Ort mehr oder sogar das gesamte Gebäude zu erfassen, auch wenn zunächst nur einzelne Bereiche ausgewertet werden. Umgekehrt kann bei größeren oder komplexen Gebäuden eine gezielte Erfassung wirtschaftlicher sein.
Entscheidend ist deshalb nicht eine möglichst umfangreiche oder möglichst reduzierte Bestandsaufnahme, sondern ein zur Aufgabe und zum Gebäude passendes Messkonzept. Es verbindet die Anforderungen der Planung mit einer zweckmäßigen Datenerfassung und der daraus benötigten Auswertung.
Einordnung im Projektablauf
Die Bestandsaufnahme für Umbau und Sanierung verbindet die Anforderungen der Planung mit einem geeigneten Messkonzept, einer abgestimmten Datenerfassung und den daraus entstehenden Planungsgrundlagen.
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