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Gebäudevermessung

Eine Gebäude­vermessung erfasst den vorhandenen Gebäude­bestand vollständig und präzise. Sie schafft die Daten­grundlage für belastbare Planungs­unterlagen und bildet die Voraussetzung für Umbauten, Sanierungen, Erweiterungen oder die lang­fristige Dokumentation eines Bauwerks.

Eine Gebäude­vermessung dient der digitalen Erfassung eines bestehenden Bauwerks. Ziel ist eine vollständige Daten­grundlage, aus der die benötigten Planungs­unterlagen entsprechend den Projekt­anforderungen erstellt werden können.

Je nach Projekt entstehen daraus beispiels­weise Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Flächen­berechnungen oder drei­dimensionale Modelle. Die Qualität dieser Ergebnisse hängt maßgeblich von einer sorgfältig geplanten und durch­geführten Daten­erfassung ab.

Die Gebäude­vermessung dient der digitalen Erfassung eines bestehenden Bauwerks. Sie ersetzt keine amtliche Kataster- oder Grundstücks­vermessung.

Während amtliche Vermessungen Grundstücks­grenzen oder rechtliche Gegebenheiten dokumentieren, konzentriert sich die Gebäude­vermessung auf den tatsächlichen baulichen Bestand. Ziel ist es, verlässliche Planungs­grundlagen für Architekten, Fachplaner, Eigentümer und Bauherren bereitzustellen.

Die Daten­erfassung erfolgt heute überwiegend mit modernem 3D-Laserscanning. Dabei entstehen aus vielen einzelnen Scan­positionen umfangreiche Messdaten, die anschließend zu einer Registrierten Punktwolke zusammen­geführt werden.

Diese registrierte Punktwolke bildet die voll­ständige digitale Daten­grundlage des Gebäudes. Aus ihr werden – abhängig von den Projekt­anforderungen – die benötigten Planungs­unterlagen erstellt.

Je nach Aufgaben­stellung können aus derselben Daten­grundlage unterschiedliche Ergebnisse erstellt werden:

  • CAD-Bestandspläne
  • Orthofotos
  • Flächenberechnungen
  • 3D-Modelle
  • BIM-Modelle

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird bereits im Messkonzept gemeinsam mit dem Auftrag­geber festgelegt.

Für die meisten Gebäude wird ein projekt­bezogenes Koordinaten­system eingerichtet. Häufig dient dabei eine eindeutig definierte Höhen­bezugsebene – beispielsweise die Ober­kante des Erdgeschoss­fuß­bodens – als Ausgangs­punkt für alle weiteren Höhenangaben.

Ein amtliches Lage- oder Höhen­system ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich Bestandteil der Projekt­anforderungen ist.

Eine Gebäude­vermessung besteht nicht nur aus dem Erfassen von Messpunkten. Bereits vor Beginn der Daten­erfassung müssen Projektziele, Genauigkeits­anforderungen und spätere Auswertungen berücksichtigt werden.

Die Qualität der späteren Planungs­unterlagen wird deshalb nicht allein durch die Messtechnik bestimmt, sondern durch die sorgfältige Planung und Durchführung der Gebäude­vermessung.

Die Qualität einer Planung beginnt mit einer vollständigen und verlässlichen Gebäude­vermessung.

Für den Umbau eines Mehr­familien­hauses werden zunächst aktuelle Grundrisse und Schnitte benötigt. Während der Projekt­planung zeigt sich jedoch, dass zusätzlich Fassaden­ansichten, Dach­flächen und mehrere technische Einbauten dokumentiert werden sollen.

Da die Gebäude­vermessung bereits zu Beginn auf diese Anforderungen abgestimmt wurde, standen alle erforderlichen Informationen in der Daten­grundlage zur Verfügung. Zusätzliche Vermessungs­termine waren nicht notwendig.


Das Wichtigste zum Schluss

Eine Gebäude­vermessung schafft die Grund­lage für alle weiteren Planungs- und Dokumentations­aufgaben. Je vollständiger und ziel­gerichteter die Daten­erfassung erfolgt, desto vielseitiger können die gewonnenen Informationen später genutzt werden.

Eine sorgfältig geplante Gebäude­vermessung reduziert Nach­messungen, schafft Planungs­sicherheit und liefert belastbare Planungs­unterlagen für den gesamten Lebens­zyklus eines Gebäudes.

Einordnung im Projektablauf

Die Gebäude­vermessung setzt das zuvor entwickelte Messkonzept in die Praxis um. Durch eine strukturierte Daten­erfassung entsteht eine Registrierte Punktwolke, aus der anschließend die benötigten Planungs­unterlagen entsprechend den Projekt­anforderungen erstellt werden.

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